Stichtage und Abgabetermine

 

Die wichtigsten Stichtage / Abgabetermine als Auszug aus den Satzungen und Ordnungen  des HTTV. Details können über die HTTV-Service – Seite abgerufen werden. Dort sind auch sämtliche Formulare als Kopiervorlage oder zum direkten Ausfüllen erhältlich.  

 

31.05                Vereinswechsel zum 1.07.

31.10.               Vereinswechsel zum 1.01.

10.06.         Terminplanfragebogen

10.06.               Rückstufungsantrag

für Rückstufung von Spielern in eine untere Mannschaft

10.06.               Freigabe Vorrunde und Rückrunde

30.06.         Vereinsmeldeformular

01.07.               E/J-Freigabe Vorrunde und Rückrunde

10.12.               Freigabe Rückrunde

15.12.               E/J-Freigabe Rückrunde

 

 

1.8 (A 8) Altersklassen

 

1.8.1 (A 8.1)  

Stichtag ist jeweils der 01.01. der laufenden Spielzeit.

 

1.8.2 (A 8.2)  

Es gibt folgende Altersklassen, wobei eine weitere Altersunterteilung nur bei

Jugend, Schülern A und Schülern B zulässig ist:

 

1.8.3 (A 8.3)  

Schüler B:      Spieler, die am Stichtag 13 Jahre alt werden oder jünger sind.

 

1.8.4 (A 8.4)  

Schüler A:      Spieler, die am Stichtag 15 Jahre alt werden oder jünger sind.

1.8.5 (A 8.5)  

Jugend:          Spieler, die am Stichtag 18 Jahre alt werden oder jünger sind.

 

1.8.6 (A 8.6)  

Junioren:        Spieler, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt waren, aber noch nicht 22.

 

1.8.7 (A 8.7)  

Unter 22:        Spieler, die vor dem Stichtag 15 Jahre alt waren, aber noch nicht 22.

 

1.8.8 (A 8.8)  

Damen/Herren:    Spieler, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt waren.

 

1.8.9 (A 8.9)  

Senioren 40:  Spieler, die vor dem Stichtag 39 Jahre oder älter waren.

 

1.8.10 (A 8.10)  

Senioren 50:  Spieler, die vor dem Stichtag 49 Jahre oder älter waren.

 

1.8.11 (A 8.11)

Senioren 60:   Spieler, die vor dem Stichtag 59 Jahre oder älter waren.

 

1.8.12 (A 8.12)

Senioren 65:   Spieler, die vor dem Stichtag 64 Jahre oder älter waren.

 

1.8.13 (A 8.13)  

Senioren 70:   Spieler, die vor dem Stichtag 69 Jahre oder älter waren.

 

1.8.14 (A 8.14)  

Senioren 75:   Spieler, die vor dem Stichtag 74 Jahre oder älter waren.

 

1.8.15 (A 8.15)  

Senioren 80:   Spieler, die vor dem Stichtag 79 Jahre oder älter waren.

 

 

3 Jugendspielordnung

 

3.1 Meisterschaften

 

3.1.1 Stichtage

 

3.1.1.1

Stichtag ist jeweils der 1.Januar der laufenden Spielzeit.

 

3.1.1.2

Jugendspieler können in folgenden Altersklassen starten:

 

3.1.1.2.1

Schülerklasse C: Spieler, die am Stichtag 11 Jahre alt werden oder jünger

sind.

 

3.1.1.2.2

Schülerklasse B: Spieler, die am Stichtag 13 Jahre alt werden oder jünger

sind.

 

3.1.1.2.3

Schülerklasse A: Spieler, die am Stichtag 15 Jahre alt werden oder jünger

sind.

 

3.1.1.2.4

Jugendklasse B: Spieler, die vor Beginn der Verbandsrunde (am 1.Juli) 16

Jahre alt werden oder jünger sind..

 

3.1.1.2.5

Jugendklasse A: Spieler, die am Stichtag 18 Jahre alt werden oder jünger

sind.

(PS: Wer schon am 31.12. 18 Jahre oder älter ist, zählt zu den Erwachsenen)

 

3.1.1.3

Für alle Kreis- und Bezirks-Einzelmeisterschaften und Ranglistenspiele

gelten uneingeschränkt die Stichtage der kommenden Verbandsrunde,

wenn die Veranstaltungen bereits vor dem 1. Juli des jeweiligen Jahres

durchgeführt werden.

 

 

3.2 Freigaben von Jugendlichen

 

3.2.1.  Freigabevoraussetzungen für Mannschaftsmeisterschaften und -

pokalspiele

 

Grundsatz

Die Vereine müssen bemüht sein, Jugend- und Schülermannschaften für

den Spielbetrieb zu melden. Spielstarken Jugendlichen und Schülern soll

die Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb ermöglicht werden, um deren

sportliche Entwicklung weiter zu fördern. Dabei darf die Teilnahme an

offiziellen Jugendveranstaltungen nicht beeinträchtigt werden. 

Zur Aufrechterhaltung des Jugendspielbetriebs ist daher an die Erteilung

der Freigaben ein strenger Maßstab anzulegen.

 

3.2.1.1

Die Voraussetzungen von E 3 der WO des DTTB (Einwilligung der

Erziehungsberechtigten, ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

müssen vorliegen.

 

3.2.1.2

Die Freigaben werden nur nach Leistungen der abgelaufenen Saison

erteilt. Dabei gilt:

 

Jugendliche:  generelle Freigabe möglich

Schüler/innen A:  alle Teilnehmer des HTTV TOP 40 Schüler/innen A

Schüler/innen B:  Plätze 1-15 des HTTV TOP 40 Schüler/innen B

Schüler/innen C: generell keine Freigabe möglich

 

3.2.1.3  

Abweichend von Ziffer 3.2.1.2 darf eine Freigabe erteilt werden, wenn der

betreffende Verein gem. Spielberechtigungsliste nicht  über mindestens

vier Jugendliche und Schüler/innen verfügt. Dies gilt nicht für Schüler/innen C.

 

3.2.1.4

Die Freigabe ist zu beantragen und gilt bis auf Widerruf. Der Antrag ist

formgebunden; kostenlose Formulare sind bei der Geschäftsstelle

erhältlich. Der vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte

Freigabeantrag ist über die Geschäftsstelle dem Ressortleiter

Jugendsport vorzulegen. Für die Erteilung 

der Freigabe wird eine Gebühr berechnet, deren Höhe vom Verbandsvor-

stand festgesetzt wird.

 

3.2.1.5

Anträge, die weder formgerecht (gültiges Formular, ärztliche

Unbedenklichkeitsbescheinigung, bei Freigabe nach 3.2.1.7.2 zusätzlich

Bestätigung des 

 

Kreisjugendwartes) noch fristgerecht eingereicht worden sind, werden

unbearbeitet an den Antragsteller zurückgesandt.

Ist mit dem Freigabeantrag ein Antrag auf Erteilung einer

Spielberechtigung oder Wechselantrag verbunden, so ist durch den

Antragsteller auf den betr. Formularen darauf hinzuweisen.

 

3.2.1.6

Die freigegebenen Jugendlichen müssen als Stammspieler eingesetzt

werden. Umstufungen durch die Klassenleiter des HTTV können nach den

Regelungen der Wettspielordnung vorgenommen werden.

 

3.2.1.7

3.2.1.7.1

Die Freigabeanträge müssen bis zum 10.06. eines Jahres über die HTTV-

Geschäftsstelle dem Ressortleiter Jugendsport eingereicht werden.

 

3.2.1.7.2

Eine Freigabe von Nachwuchsspielern (Jugendliche / Schüler) ist zur

Rückrunde möglich, wenn der Verein nicht über eine

Nachwuchsmannschaft verfügt. Die Einschränkungen nach JO 3.2.1.2

gelten dabei nicht.

Der Antrag ist bis zum 10.12. eines Jahres über die HTTV-Geschäftsstelle

an den Ressortleiter Jugendsport zu richten. Dem Antrag ist die

Bestätigung des Kreisjugendwartes über das Fehlen einer

Jugendmannschaft beizufügen.

Bei gleichzeitigem Vereinswechsel ist die Freigabe zur Rückrunde nicht

möglich.

 

3.2.1.8

Wird einem Freigabeantrag stattgegeben, so verliert der Freigegebene für

die Zeit der Freigabe das Recht zur Teilnahme an Mannschaftskämpfen

einer Vereins-Jugend/ -Schülermannschaft.

Ein Erlöschen bzw. eine freiwillige Zurückziehung ist unverzüglich dem

Ressortleiter Jugendsport mitzuteilen. Die Überwachung obliegt dem

Ressortleiter Jugendsport unter Mithilfe von Bezirks- und Kreisjugend-

warten.

 

3.2.1.9

Beim Wechsel der Spielberechtigung innerhalb des Verbandsgebietes

eines nach o.a. Bestimmungen freigegebenen Jugendlichen geht die

Freigabe auf den neuen Verein über.

 

3.2.1.10

Eine erteilte Freigabe kann auf Antrag des Vereins durch den Ressortleiter

Jugendsport jederzeit zurückgezogen werden. Für die Rückrunde für

Erwachsenenmannschaften nach JO 3.2.1.2 bzw. 3.2.1.3 freigegebene 

 

Jugendliche haben bei Mannschaftsmeisterschaften kein Startrecht in

ihrer Vereinsjugendmannschaft.

Bestimmungen analog zu DTTB Durchführungsbestimmungen für die

Deutschen Mannschaftsmeisterschaften der Jugend und Schüler. Eine

Veröffentlichung im amtlichen Organ des Verbandes hat durch den

Ressortleiter Jugendsport zu erfolgen.

 

3.2.1.11

Beim Überwechseln eines Jugendlichen aus einem anderen

Landesverband kann eine Freigabe gleichzeitig mit der

Wechselantragstellung beantragt werden. Der Jugendliche muss

nachweislich in der Landesrangliste des vorherigen Verbandes geführt

werden. Der Nachweis ist vom Antragsteller zu erbringen.

 

3.2.1.12

Jugendliche, für die eine Freigabe erteilt worden ist, können von den

zuständigen Jugendwarten in Auswahlmannschaften berufen werden. Die

offiziellen Jugendveranstaltungen auf allen Ebenen haben Vorrang vor den

Vereinseinsätzen (dies gilt nicht für Verbandslehrgänge).

 

Bei Nichtbeachtung dieses Vorrangs kann der Ressortleiter Jugendsport

die Freigabe entziehen.

 

3.2.1.13

Die Freigabe kann vom Ressortleiter Jugendsport entzogen werden, wenn

falsche Angaben bei der Antragstellung gemacht wurden.

 

 

3.2.2 Begrenzte Freigabe für Mannschaften (EJ- Regelung)

 

Vereine des Hessischen Tischtennis-Verbandes können Jugendliche und

Schüler als Ersatzspieler in ihren Damen- und Herrenmannschaften auf

Bezirks- und Kreisebene einsetzen, ohne dass die Spielberechtigung für

Jugend- bzw. Schülermannschaften verloren geht.

 

3.2.2.1

Je Erwachsenenmannschaft dürfen nur zwei Spieler gemeldet werden.

 

3.2.2.2

Die Zahl der Einsätze bleibt auf drei Spiele je Person und Halbserie

beschränkt, d.h. ein Festspielen in einer Erwachsenenmannschaft ist nicht

möglich.

 

3.2.2.3

Die Einsätze dürfen nur in einer einzigen Mannschaft erfolgen, diese ist vor

Beginn einer Spielzeit dem Klassenleiter, dem Bezirkssportwart und

Bezirksjugendwart bzw. dem Kreiswart und Kreisjugendwart zu benennen.

 

3.2.2.4

In einer Erwachsenenmannschaft darf in einem Spiel nur ein Jugendlicher

oder Schüler als Ersatzspieler eingesetzt werden.

 

3.2.2.5  (neu)

Nachwuchsspieler sind im Mannschaftsmeldebogen der Erwachsenenmannschaft nach den Stammspielern aufzuführen. Sie erhalten eine laufende Nummerierung mit „E/J“. Ein Einsatz erfolgt gemäß MMB. Ersatzspieler aus unteren Mannschaften werden hinter dem E/J-Spieler eingesetzt. (d. h. der E/J- Spieler rückt mit auf) 

 

3.2.2.6

Die Freigabe ist beim Bezirks- bzw. Kreisjugendwart bis zum 01.07. eines

Jahres zu beantragen und gilt in der Regel für eine Verbandsrunde.

Neuanträge und Änderungen zur Rückrunde sind möglich und bis

zum15.12. zu stellen. Die Anträge müssen enthalten:

- Name, Vorname, Geburtsdatum,

- Die Mannschaft, in der der Jugendliche bzw. Schüler als Ersatzspieler

zum Einsatz kommen soll, unter Aufführung der laufenden Nummer im

Mannschaftsmeldebogen.

Formulare sind bei der Geschäftsstelle erhältlich.

 

3.2.2.7

Der Bezirks- bzw. Kreisjugendwart prüft die Richtigkeit der Angaben und

überwacht mit den jeweiligen Klassenleitern die Einhaltung dieser

Richtlinien.

 

3.2.2.8

Jugendliche bzw. Schüler, die als Ersatzspieler für Erwachsenenmann-

schaften gemeldet sind, können nicht in Pokalspielen dieser

Mannschaften mitwirken.

 

3.2.2.9

Verstöße gegen diese Bestimmungen (insbesondere vier Einsätze eines

Jugendlichen bzw. Schülers in Punktspielen pro Halbserie oder der

Einsatz von gleichzeitig zwei oder mehreren Jugendlichen/ Schülern in

einem Punktspiel) werden gemäß RO des HTTV geahndet.

 

3.2.2.10

Die Gültigkeit der begrenzten Freigabe ist nicht an das Bestehen einer

Jugend- bzw. Schüler-Mannschaft gebunden.

 

3.2.3 Freigabevoraussetzungen für Einzelwettkämpfe

 

3.2.3.1

Jugendliche/Schüler, die eine Mannschaftsfreigabe nach 3.2.1. der JO des

HTTV besitzen, erhalten automatisch die Freigabe für Einzel- und Mann-

schaftswettbewerbe in der Erwachsenenklasse.

Diese Freigabe erlaubt den Jugendlichen/Schülern den Start in der ihrer

Spielklasse zugeordneten und jeder höheren Leistungsklasse der Damen

bzw. Herren. Ein Start in der Juniorenklasse ist nicht erlaubt.

 

3.2.3.2

Jugendliche/Schüler ohne Mannschaftsfreigabe nach 3.2.1. der JO des

HTTV dürfen bei Einzelmeisterschaften, Ranglistenturnieren, offenen Tur-

nieren und Einladungsturnieren nur in der A-Klasse der Damen bzw.

Herren starten. Ein Start in der Juniorenklasse ist nicht erlaubt.