31.05 Vereinswechsel
zum 1.07.
31.10. Vereinswechsel
zum 1.01.
10.06. Terminplanfragebogen
10.06. Rückstufungsantrag
für Rückstufung von Spielern in eine untere Mannschaft
10.06. Freigabe
Vorrunde und Rückrunde
30.06. Vereinsmeldeformular
01.07. E/J-Freigabe Vorrunde und
Rückrunde
10.12. Freigabe
Rückrunde
15.12. E/J-Freigabe Rückrunde
1.8.8 (A 8.8)
Damen/Herren: Spieler, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt
waren.
1.8.9 (A 8.9)
Senioren 40: Spieler, die vor dem Stichtag 39 Jahre oder
älter waren.
1.8.10 (A 8.10)
Senioren 50: Spieler, die vor dem Stichtag 49 Jahre oder
älter waren.
1.8.11 (A 8.11)
Senioren 60: Spieler, die vor dem Stichtag 59 Jahre oder
älter waren.
1.8.12 (A 8.12)
Senioren 65: Spieler, die vor dem Stichtag 64 Jahre oder
älter waren.
1.8.13 (A 8.13)
Senioren 70: Spieler, die vor dem Stichtag 69 Jahre oder
älter waren.
1.8.14 (A 8.14)
Senioren 75: Spieler, die vor dem Stichtag 74 Jahre oder
älter waren.
1.8.15 (A 8.15)
Senioren 80: Spieler, die vor dem Stichtag 79 Jahre oder
älter waren.
3.1 Meisterschaften
3.1.1 Stichtage
3.1.1.1
Stichtag ist jeweils der
1.Januar der laufenden Spielzeit.
3.1.1.2
Jugendspieler können in
folgenden Altersklassen starten:
3.1.1.2.1
Schülerklasse C:
Spieler, die am Stichtag 11 Jahre alt werden oder jünger
sind.
3.1.1.2.2
Schülerklasse B:
Spieler, die am Stichtag 13 Jahre alt werden oder jünger
sind.
3.1.1.2.3
Schülerklasse A:
Spieler, die am Stichtag 15 Jahre alt werden oder jünger
sind.
3.1.1.2.4
Jugendklasse B: Spieler,
die vor Beginn der Verbandsrunde (am 1.Juli) 16
Jahre alt werden oder
jünger sind..
3.1.1.2.5
Jugendklasse A: Spieler,
die am Stichtag 18 Jahre alt werden oder jünger
sind.
(PS: Wer schon am 31.12.
18 Jahre oder älter ist, zählt zu den Erwachsenen)
3.1.1.3
Für alle Kreis- und
Bezirks-Einzelmeisterschaften und Ranglistenspiele
gelten uneingeschränkt
die Stichtage der kommenden Verbandsrunde,
wenn die Veranstaltungen
bereits vor dem 1. Juli des jeweiligen Jahres
durchgeführt werden.
3.2 Freigaben von
Jugendlichen
3.2.1. Freigabevoraussetzungen für
Mannschaftsmeisterschaften und -
pokalspiele
Grundsatz
Die Vereine müssen
bemüht sein, Jugend- und Schülermannschaften für
den Spielbetrieb zu
melden. Spielstarken Jugendlichen und Schülern soll
die Teilnahme am
Erwachsenenspielbetrieb ermöglicht werden, um deren
sportliche Entwicklung
weiter zu fördern. Dabei darf die Teilnahme an
offiziellen
Jugendveranstaltungen nicht beeinträchtigt werden.
Zur Aufrechterhaltung
des Jugendspielbetriebs ist daher an die Erteilung
der Freigaben ein
strenger Maßstab anzulegen.
3.2.1.1
Die Voraussetzungen von
E 3 der WO des DTTB (Einwilligung der
Erziehungsberechtigten,
ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
müssen vorliegen.
3.2.1.2
Die Freigaben werden nur
nach Leistungen der abgelaufenen Saison
erteilt. Dabei gilt:
Jugendliche: generelle Freigabe möglich
Schüler/innen A: alle Teilnehmer des HTTV TOP 40
Schüler/innen A
Schüler/innen B: Plätze 1-15 des HTTV TOP 40 Schüler/innen B
Schüler/innen C:
generell keine Freigabe möglich
3.2.1.3
Abweichend von Ziffer
3.2.1.2 darf eine Freigabe erteilt werden, wenn der
betreffende Verein gem.
Spielberechtigungsliste nicht über
mindestens
vier Jugendliche und
Schüler/innen verfügt. Dies gilt nicht für Schüler/innen C.
3.2.1.4
Die Freigabe ist zu
beantragen und gilt bis auf Widerruf. Der Antrag ist
formgebunden; kostenlose
Formulare sind bei der Geschäftsstelle
erhältlich. Der
vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte
Freigabeantrag ist über
die Geschäftsstelle dem Ressortleiter
Jugendsport vorzulegen.
Für die Erteilung
der Freigabe wird eine
Gebühr berechnet, deren Höhe vom Verbandsvor-
stand festgesetzt wird.
3.2.1.5
Anträge, die weder
formgerecht (gültiges Formular, ärztliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung,
bei Freigabe nach 3.2.1.7.2 zusätzlich
Bestätigung des
Kreisjugendwartes) noch
fristgerecht eingereicht worden sind, werden
unbearbeitet an den
Antragsteller zurückgesandt.
Ist mit dem
Freigabeantrag ein Antrag auf Erteilung einer
Spielberechtigung oder
Wechselantrag verbunden, so ist durch den
Antragsteller auf den
betr. Formularen darauf hinzuweisen.
3.2.1.6
Die freigegebenen
Jugendlichen müssen als Stammspieler eingesetzt
werden. Umstufungen
durch die Klassenleiter des HTTV können nach den
Regelungen der
Wettspielordnung vorgenommen werden.
3.2.1.7
3.2.1.7.1
Die Freigabeanträge
müssen bis zum 10.06. eines Jahres über die HTTV-
Geschäftsstelle dem
Ressortleiter Jugendsport eingereicht werden.
3.2.1.7.2
Eine Freigabe von
Nachwuchsspielern (Jugendliche / Schüler) ist zur
Nachwuchsmannschaft
verfügt. Die Einschränkungen nach JO 3.2.1.2
gelten dabei nicht.
Der Antrag ist bis zum
10.12. eines Jahres über die HTTV-Geschäftsstelle
an den Ressortleiter
Jugendsport zu richten. Dem Antrag ist die
Bestätigung des Kreisjugendwartes
über das Fehlen einer
Jugendmannschaft
beizufügen.
Bei gleichzeitigem
Vereinswechsel ist die Freigabe zur Rückrunde nicht
möglich.
3.2.1.8
Wird einem
Freigabeantrag stattgegeben, so verliert der Freigegebene für
die Zeit der Freigabe
das Recht zur Teilnahme an Mannschaftskämpfen
einer Vereins-Jugend/
-Schülermannschaft.
Ein Erlöschen bzw. eine
freiwillige Zurückziehung ist unverzüglich dem
Ressortleiter
Jugendsport mitzuteilen. Die Überwachung obliegt dem
Ressortleiter Jugendsport
unter Mithilfe von Bezirks- und Kreisjugend-
warten.
3.2.1.9
Beim Wechsel der
Spielberechtigung innerhalb des Verbandsgebietes
eines nach o.a.
Bestimmungen freigegebenen Jugendlichen geht die
Freigabe auf den neuen
Verein über.
3.2.1.10
Eine erteilte Freigabe
kann auf Antrag des Vereins durch den Ressortleiter
Jugendsport jederzeit
zurückgezogen werden. Für die Rückrunde für
Erwachsenenmannschaften
nach JO 3.2.1.2 bzw. 3.2.1.3 freigegebene
Jugendliche haben bei
Mannschaftsmeisterschaften kein Startrecht in
ihrer
Vereinsjugendmannschaft.
Bestimmungen analog zu
DTTB Durchführungsbestimmungen für die
Deutschen
Mannschaftsmeisterschaften der Jugend und Schüler. Eine
Veröffentlichung im
amtlichen Organ des Verbandes hat durch den
Ressortleiter
Jugendsport zu erfolgen.
3.2.1.11
Beim Überwechseln eines
Jugendlichen aus einem anderen
Landesverband kann eine
Freigabe gleichzeitig mit der
Wechselantragstellung
beantragt werden. Der Jugendliche muss
nachweislich in der
Landesrangliste des vorherigen Verbandes geführt
werden. Der Nachweis ist
vom Antragsteller zu erbringen.
3.2.1.12
Jugendliche, für die
eine Freigabe erteilt worden ist, können von den
zuständigen Jugendwarten
in Auswahlmannschaften berufen werden. Die
offiziellen
Jugendveranstaltungen auf allen Ebenen haben Vorrang vor den
Vereinseinsätzen (dies
gilt nicht für Verbandslehrgänge).
Bei Nichtbeachtung
dieses Vorrangs kann der Ressortleiter Jugendsport
die Freigabe entziehen.
3.2.1.13
Die Freigabe kann vom
Ressortleiter Jugendsport entzogen werden, wenn
falsche Angaben bei der
Antragstellung gemacht wurden.
3.2.2 Begrenzte Freigabe
für Mannschaften (EJ- Regelung)
Vereine des Hessischen
Tischtennis-Verbandes können Jugendliche und
Schüler als
Ersatzspieler in ihren Damen- und Herrenmannschaften auf
Bezirks- und Kreisebene
einsetzen, ohne dass die Spielberechtigung für
Jugend- bzw.
Schülermannschaften verloren geht.
3.2.2.1
Je Erwachsenenmannschaft
dürfen nur zwei Spieler gemeldet werden.
3.2.2.2
Die Zahl der Einsätze
bleibt auf drei Spiele je Person und Halbserie
beschränkt, d.h. ein
Festspielen in einer Erwachsenenmannschaft ist nicht
möglich.
3.2.2.3
Die Einsätze dürfen nur
in einer einzigen Mannschaft erfolgen, diese ist vor
Beginn einer Spielzeit
dem Klassenleiter, dem Bezirkssportwart und
Bezirksjugendwart bzw.
dem Kreiswart und Kreisjugendwart zu benennen.
3.2.2.4
In einer
Erwachsenenmannschaft darf in einem Spiel nur ein Jugendlicher
oder Schüler als Ersatzspieler
eingesetzt werden.
3.2.2.5 (neu)
Nachwuchsspieler sind im
Mannschaftsmeldebogen der Erwachsenenmannschaft nach den Stammspielern
aufzuführen. Sie erhalten eine laufende Nummerierung mit „E/J“. Ein Einsatz erfolgt
gemäß MMB. Ersatzspieler aus unteren Mannschaften werden hinter dem E/J-Spieler
eingesetzt. (d. h. der E/J- Spieler rückt mit auf)
3.2.2.6
Die Freigabe ist beim
Bezirks- bzw. Kreisjugendwart bis zum 01.07. eines
Jahres zu beantragen und
gilt in der Regel für eine Verbandsrunde.
Neuanträge und
Änderungen zur Rückrunde sind möglich und bis
zum15.12. zu stellen.
Die Anträge müssen enthalten:
- Name, Vorname,
Geburtsdatum,
- Die Mannschaft, in der
der Jugendliche bzw. Schüler als Ersatzspieler
zum Einsatz kommen soll,
unter Aufführung der laufenden Nummer im
Mannschaftsmeldebogen.
Formulare sind bei der
Geschäftsstelle erhältlich.
3.2.2.7
Der Bezirks- bzw.
Kreisjugendwart prüft die Richtigkeit der Angaben und
überwacht mit den
jeweiligen Klassenleitern die Einhaltung dieser
Richtlinien.
3.2.2.8
Jugendliche bzw.
Schüler, die als Ersatzspieler für Erwachsenenmann-
schaften gemeldet sind,
können nicht in Pokalspielen dieser
Mannschaften mitwirken.
3.2.2.9
Verstöße gegen diese
Bestimmungen (insbesondere vier Einsätze eines
Jugendlichen bzw.
Schülers in Punktspielen pro Halbserie oder der
Einsatz von gleichzeitig
zwei oder mehreren Jugendlichen/ Schülern in
einem Punktspiel) werden
gemäß RO des HTTV geahndet.
3.2.2.10
Die Gültigkeit der
begrenzten Freigabe ist nicht an das Bestehen einer
Jugend- bzw.
Schüler-Mannschaft gebunden.
3.2.3
Freigabevoraussetzungen für Einzelwettkämpfe
3.2.3.1
Jugendliche/Schüler, die
eine Mannschaftsfreigabe nach 3.2.1. der JO des
HTTV besitzen, erhalten
automatisch die Freigabe für Einzel- und Mann-
schaftswettbewerbe in
der Erwachsenenklasse.
Diese Freigabe erlaubt
den Jugendlichen/Schülern den Start in der ihrer
Spielklasse zugeordneten
und jeder höheren Leistungsklasse der Damen
bzw. Herren. Ein Start
in der Juniorenklasse ist nicht erlaubt.
3.2.3.2
Jugendliche/Schüler ohne
Mannschaftsfreigabe nach 3.2.1. der JO des
HTTV dürfen bei
Einzelmeisterschaften, Ranglistenturnieren, offenen Tur-
nieren und
Einladungsturnieren nur in der A-Klasse der Damen bzw.
Herren starten. Ein
Start in der Juniorenklasse ist nicht erlaubt.